Wildpinkeln
das Urinieren in der Öffentlichkeit an Hauswänden oder im Gebüsch ist strengstens verboten ist. Wer dabei erwischt wird, muss wegen „störenden Verhaltens in der Öffentlichkeit“ eine hohe Strafe zahlen.
das Urinieren in der Öffentlichkeit an Hauswänden oder im Gebüsch ist strengstens verboten ist. Wer dabei erwischt wird, muss wegen „störenden Verhaltens in der Öffentlichkeit“ eine hohe Strafe zahlen.